Rechtsstand 2025 / 2027 / 2028Wachstumschancengesetz • § 14 UStG • GoBD

Der E-Rechnung Pflicht-Leitfaden für deutsche Unternehmen

Rechtssicherheit nach dem Wachstumschancengesetz für deutsche KMU, Handwerker & Freelancer

Interaktiver Pflicht-Check: Bin ich betroffen?

Beantworten Sie 3 kurze Fragen für Ihre verbindliche gesetzliche Einstufung

Gesetzliche Fristen im Überblick (Wachstumschancengesetz)

Bereits in Kraft (01.01.2025)
Empfangspflicht für alle

Jedes deutsche B2B-Unternehmen (auch Kleinunternehmer) muss strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen und 10 Jahre GoBD-konform archivieren können.

Ab 01.01.2027
Ausstellungspflicht (> 800k €)

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen im B2B-Bereich verpflichtend E-Rechnungen ausstellen.

Ab 01.01.2028
Volle Pflicht für alle B2B

Ende aller Übergangsfristen. Alle Unternehmen müssen für steuerbare B2B-Umsätze ausschließlich standardkonforme E-Rechnungen ausstellen.

Formatvergleich: XRechnung vs. ZUGFeRD 2.2

KriteriumXRechnungZUGFeRD 2.2 / Factur-X
DateiformatReines XML (CII oder UBL)Hybrid: PDF/A-3 mit eingebettetem XML
Lesbarkeit durch MenschenNur über spezielle Viewer / SoftwareJa, vollwertiges druckbares Rechnungs-PDF
EinsatzbereichPflicht bei Behörden (B2G via Leitweg-ID)Standard im B2B-Geschäftsverkehr
Devoreo Unterstützung100% EN 16931 konform100% PDF/A-3b & Factur-X konform

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer nach § 19 UStG?

Ja, für den Empfang! Seit dem 1. Januar 2025 muss jeder Kleinunternehmer im B2B-Bereich strukturierte E-Rechnungen (EN 16931) empfangen und GoBD-konform archivieren können. Von der Pflicht zur Ausstellung sind Kleinunternehmer jedoch dauerhaft befreit.

Reicht eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail noch aus?

Nein. Ein Standard-PDF oder ein Papier-Scan erfüllt nicht die gesetzliche Formvorschrift einer E-Rechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG. Es ist zwingend ein maschinenauswertbarer XML-Datensatz nach europäischer Norm EN 16931 erforderlich.

Wie lange müssen E-Rechnungen aufbewahrt werden?

Nach § 147 Abgabenordnung (AO) und den GoBD müssen alle elektronischen Rechnungen 10 Jahre lang unveränderbar in ihrem Original-XML-Format aufbewahrt werden. Ein Ausdruck auf Papier erfüllt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nicht.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater?

Über die integrierte DATEV-Schnittstelle können Sie alle Rechnungen zum Monatsabschluss mit einem Klick im offiziellen DATEV V700 Buchungsstapel-Format (SKR03 / SKR04) exportieren und direkt an Ihre Kanzlei übergeben.